Der Schutz unserer Kinder hat höchste Priorität

Nordrhein-Westfalen bekommt eine oder einen unabhängige/n Beauftragte/n für Kinderschutz und Kinderrechte. Das haben die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Anfang Juli mit einer Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW beschlossen und die neue Stelle gesetzlich verankert.

Dazu der stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Fabian Schrumpf MdL: "Kinder und Jugendliche brauchen unseren Schutz. Das hat für uns höchste Priorität. Mit der Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte sollen Lücken erkannt und geschlossen werden. Der Kinderschutzbeauftragte soll nicht nur organisatorisch frei, sondern auch fachlich weisungsungebunden sein. Mit dieser Novelle stärken wir Beteiligung, Unabhängigkeit und Qualität des Kinderschutzes."

Die Stelle wird bei dem für Kinder und Jugend zuständigen Ministerium jeweils für Dauer von fünf Jahren eingerichtet. Zu Beginn einer Legislaturperiode soll der Beauftragte dem Landtag einen Bericht zur Lage des Kinderschutzes und Kinderrechte vorlegen sowie jeweils zur Mitte der Legislaturperiode einen Zwischenbericht.

 

Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz verabschiedet. Es führt landesweit verbindliche fachliche Mindeststandards für Verfahren zur Gefährdungseinschätzung ein, etabliert ein regelmäßiges Qualitätsentwicklungsverfahren in allen Jugendämtern und stärkt die Vernetzung durch kommunale Kinderschutznetzwerke. Zudem wurde die Bedeutung der Kinderrechte als tragende Säule des Kinderschutzes verankert. Darüber hinaus wurden durch weitere Maßnahmen zahlreiche Fortbildungs- und Sensibilisierungsangebote gestärkt, Unterstützungsangebote für Betroffene weiterentwickelt und die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz insgesamt gestärkt.