Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat heute das Städtebauförderprogramm 2021 bekanntgegeben. 294 Projekte der Stadtentwicklung und 60 Sportstätten (Neubau oder Sanierung) aus ganz Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt 368 Millionen Euro. Für die Stadt Essen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- IEK Essen Nord: Zentrum für Kooperation und Inklusion KD 11/13; Hof- und Fassadenprogramm; Öffentlichkeitsarbeit; Bürgerbeteiligung; Verfügungsfonds in Essen Nord. Fördermittel: 5.615.000€
- IEK Essen Mitte/Ost: Hof- und Fassadenprogramm; Verfügungsfonds; Stadtteilmanagement im Stadtteil Mitte/Ost, Städtenetz Soziale Stadt NRW. Fördermittel: 932.000 €
Die Gesamtförderung für die Essener Projekte liegt demnach bei 6.547.000 €.
Dazu erklärt der Essener Landtagsabgeordnete Fabian Schrumpf: „Es ist das richtige Signal in einer schwierigen Zeit. Wir wollen, dass unsere Städte und Gemeinden sich den zukünftigen Herausforderungen stellen können. Zurzeit ist unser Leben verändert und stark eingeschränkt – das wirkt sich auch auf unsere Ortskerne und Innenstädte aus, die wir weiterhin attraktiv und nachhaltig gestalten wollen. Ich freue mich sehr, dass Land unterstützt die Stadt Essen mit über 6 Millionen Euro auch Essen von diesem Förderprogramm profitiert. Konkret fließen mehr als 6 Millionen Euro in verschiedene Maßnahmen. So investieren wir in unsere lebenswerte Heimat.“
Hintergrund: Das Städtebauförderprogramm 2021 für Nordrhein-Westfalen umfasst insgesamt 294 Projekte in 214 Städten und Gemeinden in einem Umfang von 368 Millionen Euro. Diese teilen sich u. a. auf, wie folgt:
- 254 Millionen Euro gibt es für Investitionen in 174 Innenstädte, Ortskerne und Stadteilzentren
- 60 Sportstätten in 60 Kommunen können sich über ein Fördervolumen von knapp 33 Millionen Euro freuen
- Zehn Maßnahmen an und in Schwimmbädern werden mit einem Gesamtvolumen von rund 15,3 Millionen Euro allein 2021 gefördert
- Der Investitionspakt „Sportstätten 2022“ läuft weiter.
Für alle 2021 nicht bewilligten Projekte muss kein neuer Antrag gestellt werden. Sie können jedoch weiter qualifiziert werden. Die Bezirksregierungen kommen im Laufe des Sommers 2021 auf die entsprechenden Kommunen zu. An der Finanzierung beteiligen sich das Land Nordrhein-Westfalen mit 195 Millionen Euro, der Bund mit 171 Millionen Euro und die Europäische Union mit zwei Millionen Euro. Eine Einzelübersicht über alle geförderten Initiativen auch im Bereich Schwimmbäder und Freizeit-, Sportstätten finden Sie auf der Seite des Ministeriums: www.mhkbg.nrw.de