Diskussion um Landesbauordnung

 
In Nordrhein-Westfalen wird derzeit eine Diskussion um die Novellierung der Landesbauordnung zum 1. Juli 2021 und die Voraussetzungen für barrierefreies Bauen geführt.

Dazu erklärt der baupolitische Sprecher Fabian Schrumpf MdL:

„Die NRW-Koalition aus CDU und FDP sowie die Landesregierung haben vor zwei Jahren mit der Landesbauordnung einen Paradigmenwechsel eingeläutet und die Pflicht zur Barrierefreiheit deutlich ausgeweitet. Das bedeutet: Jede Wohnung, die seither in Nordrhein-Westfalen im Geschosswohnungsbau errichtet wird, muss barrierefrei sein – ganz gleich ob öffentlich oder frei finanziert. Wir sind überzeugt, dass barrierefreier Wohnraum für die Teilhabe behinderter Menschen unerlässlich ist, und nehmen unsere politische Verantwortung, ihn zu schaffen, sehr ernst. Die Förderung für barrierefreien Wohnungsbau wurde in dieser Legislaturperiode so angepasst, dass der Mehraufwand für die Bauherren finanziell voll ausgeglichen wird – das ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Leider sind in der Debatte um eine Novellierung der Landesbauordnung derzeit diverse Missverständnisse unterwegs. So wird in der Kritik immer wieder der Wegfall von Regelungen zum nachträglichen Einbau von Treppenliften in der Novelle herangezogen. Der Hintergrund ist allerdings, dass er jetzt in der technischen Baubestimmung geregelt ist, was zur Folge hat, dass für den Einbau eines Treppenlifts keine Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörden mehr notwendig ist – sprich: das Verfahren wird schneller und einfacher. Damit kommen wir unserem Ziel, barrierefreies Bauen zum attraktivsten Bauen zu machen, erneut ein Stück näher.“