Landtag verabschiedet Pandemiegesetz
Es sieht besondere Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung der Corona-Krise vor. Unter anderem soll ein Freiwilligenregister aufgebaut werden, um im Notfall schnellstens viele Helfer rekrutieren zu können. Zudem dürften die staatlichen Behörden bei einem dramatischen Engpass Medikamente oder medizinische Apparate beschlagnahmen.
Die Feststellung einer epidemischen Lage ist auf zwei Monate befristet. In dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen heißt es, die Gefährdung der Gesundheit für die Bevölkerung in Deutschland werde vom Robert Koch-Institut «weiterhin insgesamt als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen als sehr hoch».
Die Belastung des Gesundheitswesens hänge maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen ab - etwa Isolierung, Quarantäne, «soziale Distanzierung» - und könne örtlich sehr hoch sein. Bis zum Dienstagvormittag (14.04.2020) hatte es nach Angaben des Gesundheitsministeriums in NRW über 27 200 bestätigte Coronavirus-Infektionen in NRW gegeben und 661 Todesfälle sowie rund 14 000 Genesene.
Fabian Schrumpf MdL: „Die Lage ist trotz sinkender Infektionszahlen ernst. Deshalb hat das Parlament heute das Pandemiegesetz beschlossen und in Kraft treten lassen, damit der Schutz der Gesundheit auch im absoluten Notfall gesichert ist. Zugleich wollen wir eine verantwortungsvolle Rückkehr zur Normalität vorbereiten. Deshalb denken wir auch schon über Teil-Lockerungen der Maßnahmen nach. Am Mittwoch werden sich die Regierungschefs der Bundesländer mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über die nächsten Schritte verständigen und festlegen, wie es nach den Osterferien weitergeht.“